Microsoft darf noch an EU-Auftragsvergaben teilhaben

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Toms Hardware Guide hat eine IT-Meinungsverschiedenheit und ihre Auswirkungen in der EU ausfindig gemacht. Redakteur Thomas Kretschmann fragt sich. ” Kann Microsoft von öffentlichen EU-Ausschreibungen wegen diverser, verlorener Verfahren ausgeschlossen werden?”

Grünen-Abgeordnete Heide Rühle jedenfalls hatte bei der EU-Kommission nachgehakt – und bekam die abschlägige Antwort, dass Microsoft trotz mehrfacher Verurteilungen “nicht grundsätzlich” ausgeschlossen werden könne.

Ein Artikel in der EU-Haushaltsordnung erklärt, dass “Bieter, die eine schwere Verfehlung begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden, von Vergabeverfahren auszuschließen sind”. Das trifft auf Microsoft ganz klar zu, meint Rühle: Der Konzern musste schon mehrmals nach rechtskräftigen EU-Urteilen Strafen zahlen, doch ihre offizielle Anfrage an die EU-Kommission ergab: Der Ausschluss ist nur dann möglich, wenn die “rechtskräftige Verurteilung aus Gründen, welche die berufliche Zuverlässigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen” erfolgt. Das gilt für MS natürlich nicht.

Kretschmann unterstützt in seiner Meldung das Ansinnen der Grünen-Abgeordneten – denn die sagt, dass die EU-Kommission keine klare Aussage mache und doch eher mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Sie ist damit aber genauso populistisch wie die Eurokraten in Brüssel ängstlich sind, eine klare Meinung kundzutun. (mk)

 

Meine Meinung: Ich finde die Diskussion müßig. Microsoft nutzt naturgegeben seine Marktmacht, und von mir aus darf die Firma ruhig an Ausschreibungen teilnehmen. Ob die Lösungen des Software-Hauses den immer strikteren Vorgaben der Behörden genügen, wird sich dann eben im Einzelfall zeigen. Und weil zu starker Lobbyismus hier inzwischen sowieso aufgedeckt würde, sollten sich die IT-Religionsfanatiker einfach zurückhalten – egal ob “Microsoftler”, “OpenSourcler” oder die kritiklosen Mac-Fanatiker. (Manfred Kohlen)

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