GPS-Überwachung: Schlagabtausch zwischen Bayern und Bund
Ein neuer Justizkrimi oder einfach nur Zickenkrieg? Nachdem die Bundesjustizministerin gegen die Überlegungen Bayerns, bestimmte entlassene Sexualstraftäter elektronisch mit GPS-Systemen überwachen zu lassen, Einwände anmeldete, kneift Bayerns Justizministerin Beate Merk zurück und belehrt Brigitte Zypries über die “tatsächliche” Rechtslage.
Der Streit hat etwas für sich zur “Googlisierung” der Gesellschaft: Reizwörter wie Zicken, Pädophile und Überwachungsstaat verschaffen den Justizministerinnen unverhofft viel Aufmerksamkeit aus dem Lager der Internet-Nutzer. Merk erklärt Zypries, dass schon rein juristisch “unter bestimmten Voraussetzungen eine so genannte Führungsaufsicht möglich sei”. Dies betrifft laut Merk auch Sexualstraftäter, von denen eine weitere Gefahr ausgeht, auch nachdem sie nach Verbüßung ihrer Strafe aus dem Gefängnis entlassen werden. Und davon wiederum könne gegen einige nun keine Sicherungsverwahrung verhängt werden – wie also sicherstellen, dass etwa Sexualstraftäter trotz Strafverbüßung nicht wieder zuschlagen?
Justizministerinnen von Land und Bund: Zickenkrieg um den Überwachungsstaat?
“Der Bundesjustizministerin entgeht offenbar, dass dem Täter im Rahmen dieser Führungsaufsicht Weisungen erteilt werden können. Bei Pädophilen kann zum Beispiel die Weisung erteilt werden, sich nicht Kindergärten oder Kinderspielplätzen zu nähern”, erklärte sie der Bundesministerin. Man solle technische Möglichkeit en auch nutzen. Und erklärt zum Schluss, dass eine Denkblockade dem Schutz der potentiellen Opfer auf gar keinen Fall gerecht werde. Zum Beispiel Kindern. (mk)