Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden

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Das OLG Düsseldorft kassierte mit seiner gestrigen Entscheidung ein Urteil des LG Düsseldorf vom Mai des vergangenen Jahres und wies damit auch einen Verfügungsantrag der Plattenfirma EMI gegen den Usenet-Provider United Newsservers ab. »Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden«, erklärte Heinz-Dieter Elbracht, Geschäftsführer der Elbracht Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, dem Betreiber von United Newsserver.

Im Frühjahr 2007 wurde auf einem Newsserver des Providers das Lied »Mitternacht« von LaFee entdeckt, weshalb EMI das Unternehmen abmahnte. Die Abmahnung wies man jedoch zurück, weshalb die Plattenfirma beim LG Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung beantragte. (dd)

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