US-Gericht: Anbieter von Filesharing-Software können weitermachen

PolitikRecht

Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat ein Urteil bestätigt, nachdem die Anbieter von Filesharing-Software nicht das Urheberrecht verletzen. Der Entscheid von drei Richtern des Neunten Schwurgerichts wird als herber Rückschlag für die Unterhaltungsindustrie gewertet, die gegen Grokster und StreamCast Networks geklagt hatte.

“Heute ist ein wichtiger Tag für den Sieg der Innovation”, kommentierte Fred von Lohmann, Justiziar für die Electronic Frontier Foundation (EFF), der StreamCast vertrat. Jack Valenti, der Chef der Vereinigung der Filmstudios Motion Picture Association of America (MPAA), erklärte denn auch, dass “Urheberrechtsbruch weiterhin illegal” sei, und die Entscheidung “nicht als grünes Licht dafür gesehen werden sollte”, dass Unternehmen und Verbraucher die Rechte der Inhaber verletzten könnten. Man prüfe die Anrufung des Obersten Gerichts.

Es wird zugleich als wahrscheinlich angesehen, dass die Unterhaltungsbranche ihre Anstrengungen verstärkt, eine Gesetzesänderung in ihrem Sinne durchzusetzen, und den juristischen Druck auf einzelne Filesharing-Nutzer erhöht. Hier könnte die Filmindustrie dem Beispiel der Musikkonzerne folgen.

Die Richter in San Francisco bestätigten mit ihrem Urteil den Entscheid eines Bundesgerichts aus Los Angeles vom April letzten Jahres, in fast allen wichtigen Punkten. Richter Stephen Wilson urteilte derzeit, dass die P2P-Softwareanbieter nicht verantwortlich dafür seien, wenn die Anwender illegalen Tauschhandel betrieben. Hauptargument für den gestrigen Entscheid war die Tatsache, dass Grokster und StreamCast Networks selbst keine Infrastruktur vorhalten, um den Tausch von geschütztem Material zu ermöglichen. Durch das Design ihrer Software sei es unmöglich, Einfluss auf die Inhalte zu nehmen, die damit zugänglich gemacht werden. (dd)

(de.internet.com – testticker.de)

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MPAA

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