US-Staatsanwälte drohen P2P-Firmen
In einem Schreiben fordern die Staatsanwälte, dass die Nutzer der Tauschnetzwerke besser über mögliche Urheberrechtsverletzungen informiert werden müssten. Gleichzeitig sollten die Tauschbörsen Filter erhalten, die Pornografie eindämmen; keinesfalls aber sollte Verschlüsselung von Nutzerdaten zugelassen werden, um eine mögliche Strafverfolgung nicht zu behindern.
Diesem Standpunkt widersprechen Experten wie Fred von Lohmann, der leitende Anwalt für Copyright-Fragen bei der Electronic Frontier Foundation (EFF) in San Francisco: “Mir ist kein Gesetz bekannt, das P2P verbietet. Wir haben hier einen klaren Fall von Parteinahme für die Interessen der Unterhaltungsindustrie.”
Die Generalstaatsanwälte von 45 US-Bundesstaaten beteiligten sich an der Aktion. Nur Alaska, Kansas, Nebraska, New Hampshire und Wyoming haben sich zurückgehalten, dazu der District of Columbia und die Virgin Islands.
Die Briefe gingen an Kazaa, Morpheus, Grokster, Bear Share, Blubster, MetaMachine/EDonkey 2000 und Lime Wire, sowie zwei P2P-Branchenorganisationen. Das Unternehmen Lime Wire LLC in New York veröffentlichte bereits eine Stellungnahme dazu: man wolle Nutzern zusätzliche Warnhinweise an die Hand geben, weigere sich aber, irgendwelche Filter einzubauen oder bereits verwendete Verschlüsselungstechnik zu entfernen. (dd)