GMX beantragte vergangene Woche vor dem Landgericht Berlin eine
einstweilige Verfügung gegen Freenets Werbeaussagen. Dass sich der
Konkurrent der GMX-Mutter United Internet weiterhin als Deutschlands
zweitgrößter Onlinedienst bezeichnen darf, bestätigte aber nun dasselbe
Gericht. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht offiziell vor. (mk)