Das Kammergericht Berlin hat die Klage der Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens abgewiesen. E-Mails und Chat-Protokolle, die auf einem Server im Internet liegen, stehen ihm zufolge unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Juristen fordern nun Maßnahmen des Gesetzgebers.
