Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Es konnte keinen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darin erkennen, dass einem Schüler das am Freitag vom Lehrer eingezogene Mobiltelefon erst am Montag wieder ausgehändigt wurde.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Es konnte keinen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darin erkennen, dass einem Schüler das am Freitag vom Lehrer eingezogene Mobiltelefon erst am Montag wieder ausgehändigt wurde.