Nutzer, die sich ohne Zustimmung des Rechteinhabers angebotene Kinofilme per Streaming anschauen, handeln rechtswidrig. Voraussetzung ist, dass ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass der Stream illegal angeboten wird – wovon aber in den meisten Fällen auszugehen ist. Experten erwarten dennoch keine neuen Abmahnwellen.
Nutzer, die sich ohne Zustimmung des Rechteinhabers angebotene Kinofilme per Streaming anschauen, handeln rechtswidrig. Voraussetzung ist, dass ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass der Stream illegal angeboten wird – wovon aber in den meisten Fällen auszugehen ist. Experten erwarten dennoch keine neuen Abmahnwellen.