Urteil: Facebook darf Eltern Zugriff auf Account ihres verstorbenen Kindes verweigern

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Das Kammergericht Berlin hat die Klage der Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens abgewiesen. E-Mails und Chat-Protokolle, die auf einem Server im Internet liegen, stehen ihm zufolge unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Juristen fordern nun Maßnahmen des Gesetzgebers.

Das Kammergericht Berlin hat die Klage der Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens abgewiesen. E-Mails und Chat-Protokolle, die auf einem Server im Internet liegen, stehen ihm zufolge unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Juristen fordern nun Maßnahmen des Gesetzgebers.

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