Nutzer, die sich ohne Zustimmung des Rechteinhabers angebotene Kinofilme per Streaming anschauen, handeln rechtswidrig. Voraussetzung ist, dass ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass der Stream illegal angeboten wird – wovon aber in den meisten Fällen auszugehen ist. Experten erwarten dennoch keine neuen Abmahnwellen.
