“Uber Black” dient dazu, Mietwagen mit Fahrer zu bestellen. Mit dem gewählten Vorgehen verstößt das US-Unternehmen laut Bundesgerichtshof klar gegen Passagen des Personenbeförderungsgesetzes. Unklar ist jedoch, ob die Vermittlungstätigkeit von Uber in dieser Form überhaupt eine Verkehrsdienstleistung darstellt und damit davon betroffen ist.
