Windows-10-Upgrade: Microsoft zu 10.000 Dollar Schadenersatz verurteilt
Das nicht genehmigte Upgrade soll den PC eines kalifornischen Reisebüros lahm gelegt haben. Die Klägerin fordert Schadenersatz für entgangene Einnahmen und einen neuen PC. Microsoft zieht seine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.
Ein Reisebüro im kalifornischen Sausalito hat Microsoft wegen eines missglückten Updates auf Windows 10 verklagt. In erster Instanz sprach ein Gericht der Klägerin 10.000 Dollar Schadenersatz zu, wie die Seattle Times berichtet. Ein Microsoft-Sprecher bestätigte indes, dass der Softwarekonzern seine Beschwerde zurückgezogen hat und auf weitere Rechtsmittel verzichtet, um seine Kosten zu minimieren.
Die Betreiberin des Reisebüros warf Microsoft vor, das Update auf Windows 10 sei ohne ihre Zustimmung installiert worden. Danach habe ihr PC nicht mehr korrekt funktioniert und sei für mehrere Tage unbrauchbar gewesen. Auch der Kundensupport von Microsoft habe das Problem nicht lösen können. Schließlich habe Sie sich an ein Gericht gewandt, um eine Entschädigung für entgangene Einnahmen und die Kosten für den Kauf eines neuen Computers zu erhalten.
Microsoft bietet Nutzern von Windows 7 und 8.x das Upgrade auf Windows 10 noch bis zum 29. Juli kostenlos an. Schon seit dem Start des neuen Betriebssystems wirbt der Softwarekonzern aggressiv für das OS. Seit Anfang des Jahres wird es Nutzern sogar als empfohlenes Update präsentiert. Microsoft betont jedoch stets, dass das Upgrade nie ohne explizite Zustimmung des Anwenders durchgeführt wird.
Ohne Zustimmung laden zu einem Upgrade berechtigte Windows-Versionen jedoch die Installationsdateien von Windows 10 herunter. Dafür wurde Microsoft im Dezember vergangenen Jahres von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Ihrer Ansicht nach stellt der ungefragte Download des bis zu 6 GByte großen Pakets, der sich nur manuell entfernen lässt, eine “unzumutbare Belästigung” dar.
Microsoft hat angekündigt, nach dem 29. Juli auf Windows-7- und Windows-8-Rechnern nicht mehr für das Upgrade auf Windows 10 zu werben. Das Unternehmen hat aber noch nicht mitgeteilt, ob es Windows 10 dann auch nicht mehr als empfohlenes Update anbieten wird. Das gilt nach Ablauf des Gratis-Upgrades jedoch als wahrscheinlich.
In Deutschland hat im März die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Datenschutzerklärung von Windows 10 geklagt. Die hält sie, wie zuvor schon die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – für zu lang und zu unübersichtlich. Kritisiert wird an ihr auch, dass für ein kostenloses Upgrade auf Windows 10 eine pauschale Einwilligung erforderlich ist. Microsoft hatte sich geweigert, eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale zu unterzeichnen und auf die Datenschutzklausel zu verzichten.
Das Unternehmen bietet in den veränderbaren Einstellungen zahlreiche Möglichkeiten, die kritisierten, standardmäßigen Vorgaben im Bereich Nutzer-Tracking und Datenschutz zu modifizieren. Empfehlungen, welche Auswahl man da treffen sollte, um weitgehend auf der sicheren Seite zu sein, gibt zum Beispiel ein Leitfaden des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Microsoft hatte schon im September 2015 auf seiner Website Hinweise zu den umstrittenen Funktionen veröffentlicht. Der Konzern betont zudem, dass Nutzer jederzeit selbst entscheiden könnten, welche Daten mitgeschnitten werden dürfen.
Das stimmt allerdings nur teilweise. Die früher “Fehlerberichterstattung” genannte Funktion ist nun nicht mehr optional, sondern bereits werkseitig voreingestellt und lässt sie sich höchstens noch einschränken, aber nicht mehr komplett abschalten. Vor allem Unternehmen reagierten darauf verärgert. Allerdings haben auch Administratoren zahlreiche Möglichkeiten zur Konfiguration von Unternehmens-PCs, durch die das Sammeln von Daten verhindert wird. Einen Überblick darüber bietet ein detaillierter Beitrag der ITespresso.de-Schwestersite ZDNet.de.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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