“WifiSpots”: Unitymedia macht nach Abmahnung Zugeständnisse
Der Kabelanbieter hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, laut der er etwa die WiFiSpot-AGB in den umstrittenen Punkten überarbeiten will. Allerdings plant er weiterhin, die Router seiner Kunden automatisch und ohne deren explizite Zustimmung als Hotspot freizuschalten.
Als Antwort auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus der letzten Woche hat Unitymedia eine Unterlassungserklärung abgegeben. “Sie besagt, dass wir uns auf die ‘Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot’ in der an die Bestandskunden kommunizierten Form nicht mehr berufen werden. Darüber hinaus werden wir die WifiSpot-Geschäftsbedingungen in den kritisierten Punkten überarbeiten”, gab Unitymedia-CTO Dieter Vorbeck gegenüber heise online bekannt.
Unter anderem legten die abgemahnten Klauseln in den WifiSpot-AGB fest, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht behindern oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht für längere Zeit unterbrechen dürfen. Die Verbraucherschützer sahen diese Vorschriften als unangebrachte Benachteiligung des Kunden an.
Die am 20. Mai abgegebene Unterlassungserklärung entspricht nach Angaben der Verbraucherzentrale allerdings “nicht ganz dem, was wir gefordert haben”. Der Kabelnetzbetreiber will seinerseits nämlich nicht von der vornehmlich kritisierten Praxis abweichen, die Router seiner Kunden automatisch und ohne deren Erlaubnis für den Dienst “WifiSpot” zu aktivieren. Die Verbraucherzentrale bewertet dies als eine unzulässige Ausdehnung des Vertragsverhältnisses.
Denn die Kunden müssen der Teilnahme an dem Dienst zunächst widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Tun sie dies nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem öffentlichen Hotspot umfunktioniert, über den andere Unitymedia-Kunden mit ihren Mobilgeräten ins Internet gehen können. Internet-Kunden des Kabelanbieters werden über diese Änderung derzeit per Post informiert.
“Wir haben den Kunden von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen die Freischaltung des Homespots zu entscheiden”, sagte Vorbeck. Unitymedia verspricht sich von der automatischen Konfiguration der Router als WLAN-Hotspots, dass sich damit in kurzer Zeit ein Netz aus möglichst vielen WifiSpots aufbauen lässt. “Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren”, führt Vorbeck aus. “Mit einem Opt-in-System wird das kaum funktionieren.”
Bereits in der letzten Woche hatte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers erklärt: “Wir sind der Auffassung, dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf. Wir haben unseren Kunden aber die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf dem Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen. Das geht jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice oder im Online-Kundencenter.”
Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot bereitstellen und den WLAN-Dienst auch nicht selbst verwenden möchten, empfehlen die Verbraucherschützer, die Infopost nicht als Werbung abzutun und zu entsorgen, sondern der Umstellung vorsorglich zu widersprechen. Möglich sei das über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800-0009991.
Unitymedia hatte die Erweiterung seines kostenlosen WLAN-Hotspot-Netzes Mitte April angekündigt. Bis zu 1,5 Millionen Access Points will es bis Jahresende über die WLAN-Router seiner Kunden verfügbar machen. Die kostenlos einsetzbaren “WifiSpots” sind ab Sommer außerdem fester Bestandteil der Internettarife des Anbieters.
Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können die öffentlichen Zugangspunkte dann mit Übertragungsraten von bis zu 150 MBit/s ohne Einschränkung des Datenvolumens und mit bis zu fünf Geräten parallel einsetzen. Die Datenrate der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s limitiert. Bislang gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Ausschöpfen die Transferrate auf 64 KBit/s gedrosselt wird. Diese Begrenzungen sind ab Sommer nur noch für Nutzer gültig, die nicht Kunde bei Unitymedia sind.
Das private WLAN-Netz wird vollständig vom öffentlich zugänglichen separiert sein. Einerseits strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, andererseits bekommen Anwender, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugang zum privaten Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, da der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite zur Verfügung stellt. Im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung liegt das Haftungsrisiko für den WifiSpot bei Unitymedia, beispielsweise dann wenn illegales Filesharing betrieben wird.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]