Drosselung: Telekom bremst künftig auch Spotify aus
Nach dem Ausschöpfen des im Tarif enthaltenen Datenvolumens wird es ab 28. April faktisch nicht länger möglich sein, den Musikstreamingdienst im Mobilfunknetz einzusetzen. Die Zusatzoption “Music Streaming” war bislang komplett von der Drosselung ausgenommen.
Ab Ende April müssen Telekom-Kunden, die die Option “Music Streaming” gebucht haben, mit Limitierungen rechnen. Ab diesem Zeitpunkt sieht der Bonner Konzern nämlich vor, sämtlichen Datenverkehr nach Ausschöpfen des im Tarif enthaltenen Highspeed-Inklusivvolumens auf maximal 64 KBit/s in Empfangs- (Download) und 16 KBit/s in Senderichtung (Upload) drosseln. Dies soll dann auch den Einsatz von Spotify einschließen, das aber von sich aus das Datenvolumen weiterhin nicht zusätzlich belasten soll.
Als Grund für die Maßnahme führt die Telekom in einem Blogbeitrag die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität an, die zum 30. April 2016 in Kraft tritt. Sie werde bei der Telekom ab dem 28. April umgesetzt. “Nach Verbrauch des Inklusivvolumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden”, erklärt das Unternehmen. Dadurch werde das “Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich”.
Von einer vorgeschriebenen Drosselung ist in der EU-Verordnung allerdings keineswegs die Rede. Stattdessen folgt die Telekom hier offenbar der Ankündigung von Vorstandschef Timotheus Höttges vom Oktober 2015, kostenpflichtige “Überholspuren” im Internet einzuführen. Denn durch die Drosselung kann sie nach Verbrauch des Datenvolumens teurere Optionen und Tarife offerieren.
So lässt sich mit der kostenpflichtigen Zusatzoption SpeedOn weiteres Datenvolumen hinzukaufen. Alternativ können Kunden natürlich auch in einen teureren Tarif mit mehr Inklusivvolumen wechseln, um einer Drosselung zu entgehen.
Die Einschränkungen bei Spotify betreffen jedoch nur den Einsatz im Mobilfunknetz, wenn das im Tarif enthaltene Datenvolumen im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde. Im WLAN oder an den Telekom-Hotspots funktioniert es auch dann wie gewohnt unbegrenzt. Das Anhören von Offline-Playlists oder -Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenlimitierung betroffen. Dazu müssen Nutzer in einem Album auf die Schaltfläche “Speichern” klicken, woraufhin die Option “Offline verfügbar” erscheint. Wird diese aktiviert, werden die Titel des Albums oder der Playlist auf dem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.
Die Zusammenarbeit mit Spotify hatte die Telekom im August 2012 angekündigt. Mit der monatlich 9,95 Euro teuren Option können Kunden die Nutzung des Musikstreamingdienstes von der Anrechnung auf ihr Datenvolumen ausnehmen. Für andere Dienste wie Napster, Groove oder Sound Cloud gilt dies trotz des allgemein gehaltenen Namens der “Music Streaming”-Option nicht. Sie werden wie herkömmlicher Datenverkehr auf das Highspeed-Volumen angerechnet.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]