EU besteht beim Safe-Harbor-Nachfolger auf Ausstiegsklausel

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USA (Bild: Shutterstock / Boivin Nicolas).

Strengere und regelmäßige Prüfungen, ob die Vereinbarungen auch eingehalten werden, hatte EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová bereits vor einigen Tagen angekündigt. Mit der geplanten Ausstiegsklausel sollen bei Nichteinhaltung nun Sanktionsmöglichkeiten verankert werden. Die Unterzeichnung des Abkommens wird im Janaur erwartet.

In den derzeit laufenden Verhandlungen über ein Abkommen, das die Datenübertragung in die USA neu regeln soll, will die EU eine Ausstiegsklausel einbauen. “Im neuen Safe Harbor wird es eine Aufhebungsklausel geben, die besagt, dass wir es unter bestimmten Bedingungen aussetzen können”, zitiert Reuters jetzt EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová. Damit soll es der EU möglich sein, die Übertragung von Daten in die USA einzustellen, falls es Bedenken gibt, dass die Privatsphäre europäischer Nutzer nicht ausreichend geschützt ist.

EU-Kommissarin Vĕra Jourová (Bild: EU /Creemers Lieven)
EU-Kommissarin Vĕra Jourová (Bild: EU /Creemers Lieven)

Bereits vergangene Woche hatte Jourová in einem Interview mit der FAZ für den Safe-Harbor-Nachfolger regelmäßige Berichte und Prüfungen angekündigt. ““Blankoschecks” werde es keine mehr geben, so Jourová. Da ist es nur folgerichtig, dass für den Fall, dass diese Prüfungen Unregelmäßigkeiten offenbaren, auch Sanktionen vorgesehen sind. Gegenüber der FAZ ging die Politikerin davon aus, dass eine Neuregelung bis Ende Januar ausgehandelt und unterzeichnet ist. Bis dahin wollen sich deutsche Datenschützer mit Kontrollen noch zurückhalten.

Mit den Verhandlungen hat die EU konkret auf das EuGH-Urteil vom Herbst reagiert, mit dem der EU-Kommission vorgeworfen wurde, ungeprüft unterstellt zu haben, dass die “Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten.” Das ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall.

Das nun in Vorbereitung befindliche Abkommen soll es – so wie das zuvor auch beim Safe-Harbor-Abkommen beabsichtigt war – US-Firmen erlauben, Daten europäischer Nutzer in den USA zu speichern und zu verarbeiten. Aber auch europäische Unternehmen, die Niederlassungen in den USA unterhalten und zu diesem Zweck Mitarbeiterdaten übertragen, profitieren davon.

Ausgelöst hatten die Debatte die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über die Abhörprogramme des US-Auslandsgeheimdiensts. Daraufhin hatte der österreichische Jurist Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht. Die legte der irische High Court schließlich dem Europäischen Gerichtshof vor.

Nach der Entscheidung des EuGH reicht es auch nicht, einfach ein Rechenzentrum in Deutschland zu errichten, so wie das etwa Salesforce.com vorgehabt hatte und Amazon getan hat. Daher haben sich inzwischen sowohl Salesforce als auch Microsoft entschieden, den aus EU-Sicht ungerechtfertigten Anforderungen der US-Behörden dadurch zu entgehen, dass sie den Betrieb ihrer Angebote für Deutschland der Deutschen Telekom überlasen. Da somit lediglich eine deutsche Firma mit deutschen Mitarbeitern in einem Rechenzentrum in Deutschland die Software hostet, ist Zugriff von US-Behörden quasi ausgeschlossen.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp der Redaktion: Max Schrems war zunächst Jurastudent in Wien – einer von vielen. Das änderte sich, nachdem er durch seine Klage gegen Facebook bekannt geworden war. Er warf dem Konzern vor, zu emsig Daten zu sammeln. Mit “ Kämpf um deine Daten” hat er jetzt sein erstes Buch vorgelegt – ein Weckruf für alle Internet-Nutzer.

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