Urheberabgabe für Smartphones und Tablets auf 6,25 respektive 8,75 Euro festgesetzt

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Smartphones und Tablets (Bild: Shutterstock/Georgejmclittle)

Darauf haben sich die Verwertungsgesellschaften und der Bitkom jetzt geeinigt. Die Einigung umfasst ab 2008 auf den Markt gekommene Mobiltelefone respektive ab 2012 verkaufte Tablets. Die Urheberabgabe für Smartphones und Tablets müssen Hersteller beziehungsweise Importeure an die Verwertungsgesellschaften zahlen.

Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der für Mobiltelefone und Tablets zu entrichtenden Urheberabgabe geeinigt. Demnach müssen Hersteller und Importeure 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Mobiltelefon und 8,75 Euro pro Tablet bezahlen. Bitkom-Mitglieder profitieren von reduzierten Abgaben in Höhe von 5 beziehnungsweise 7 Euro. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Sie laufen bis Ende 2018.

Bitkom (Grafik: Bitkom)

Nach Schätzungen des Bitkom bekommen die Verwertungsgesellschaften mit der neuen Regelung ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr. Für die zurückliegenden Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten reduzierte Tarife. “Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit, und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit”, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.”

Den Vertragsabschlüssen waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Ursprünglich haben die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert, so der Bitkom.

Durch die Abgaben werden Urheber für das legale Kopieren von geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch entschädigt. Die immer pauschal berechneten Abgaben fallen auf Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker sowie Speichermedien, etwa USB-Sticks und CD-Rohlinge, an. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben abzuführen. Die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber übernehmen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort oder die GVL.

(Bild: Peter Marwan/ITespresso)
Urheberabgaben werden außer auf Smartphones und Tablets insbesondere auch auf Drucker, Kopierer, PCs, CD-Rohlinge sowie sogar auf USB-Sticks erhoben (Bild: Peter Marwan/ITespresso).

Der Bitkom begrüßt zwar die nun getroffene Einigung, kritisiert aber erneut das System der Pauschalabgaben auf Geräte. Seiner Ansicht nach ist es grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. “Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht”, so Rohleder. Es kämen immer wieder neue Digitalgeräte auf den Markt, bei denen geklärt werden müsse, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden, geichzeitig gehe der Trend zum Streamen von Inhalten, wobei es keine Privatkopie mehr gebe.

Laut Rohleder ist es deshalb “Zeit für Alternativen zum Pauschalabgabensystem, die mit dem Innovationstempo in der digitalen Welt Schritt halten können.” Als Vorbilder nennt er Ländern wie Spanien und Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. In Österreich und den Niederlanden würden zudem deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland erhoben.

Am vergangenen Freitag hatten zwölf europäische Verbände – darunter auch der Bitkom – eine Erklärung unterzeichnet, die bei den Urheberabgaben einen Systemwechsel fordert. Sie bemängeln darin, dass die aktuellen Regelungen intransparent seien, zu einer Fragmentierung des europäischen Marktes führten und neue Geschäftsmodelle verhinderten. Gleichzeitig schlagen sie eine Reihe von Alternativmodellen vor, die in mehreren Staaten bereits erprobt werden. Dazu gehören Fondsmodelle, Staatsfinanzierung oder dass die Möglichkeit, dass Kopien erstellt werden, im Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten einberechnet wird.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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