Google muss Gmail hierzulande als Telekommunikationsdienst anmelden

PolitikRecht
Gmail (Bild: Google)

Das legt ein nun veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nahe. Gegen entsprechende Bescheide der Bundesnetzagentur hatte Google zuvor geklagt. Bereits seit Juli 2012 gab es offenbar Versuche, den Internetkonzern zu regulieren.

In einem nun veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 21 K 450/15) hat das Verwaltungsgericht Köln Googles E-Mail-Dienst Gmail als Telekommunikationsdienst klassifiziert. Der Internetkonzern muss Gmail laut deutschem Telekommunikationsgesetz nun bei der zuständigen Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur anmelden.

gmail-logo (Bild: Google)

Bereit im Juli 2012 sowie erneut im Dezember 2014 hatte die Bundesnetzagentur Google via Bescheid zur Anmeldung aufgefordert und mit der Anordnung von Zwangsgeldern gedroht, wie es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts heißt. Google habe dagegen jedoch geklagt, mit der Begründung, es kontrolliere bei E-Mails “nicht die technische Signalübertragung über das offene Internet und übernehme auch keine Verantwortung dazu”. Das sei nämlich Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.

Das Gericht wies die Klage anschließend mit dem Argument zurück, “bei einer wertend-funktionalen Betrachtung” sei die Signalübertragung, obwohl sie über das offene Internet erfolge, primär Googles E-Mail-Dienst zuzuordnen. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Köln die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen.

Die Kölner Richter verweisen auch darauf, dass sich für Google nun weitere Rechte und Pflichten aus dem Telekommunikationsgesetz ergeben. Als Beispiele geben sie sowohl den Datenschutz als auch die öffentliche Sicherheit an. Das Gesetz sieht aber auch eine Bestandsdatenauskunft vor. Gewisse Daten wie Anschlusskennungen und Geburtsdaten von Personen müssen Anbieter in einer Kundendatei speichern, zu der die Bundesnetzagentur jederzeit automatisierten Zugang hat – und zwar ohne dass der Anbieter davon etwas mitbekommt.

Auch das Bundeskartellamt hat sich angeblich schon mit der Regulierung des Internetkonzerns auseinandergesetzt. Im letzten Jahr war ein Entwurf aufgetaucht, der vorschlägt, Google als Versorgungsunternehmen zu betrachten. Dann würden zum Beispiel für Anzeigen in Suchergebnissen dieselben Regeln gelten wie für Gas- und Wasserpreise. Der Entwurf sei aber nur als Notlösung gedacht, falls alle anderen Optionen der Behörde im Sand verlaufen sollten.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Juni 2014 sogar eine Entflechtung von Google vorgeschlagen. „Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, betonte Maas damals.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

<!– Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen bei ITespresso. –>Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen