Bundesnetzagentur legt Entwurf einer Regelung zum VDSL2-Vectoring vor

BreitbandNetzwerke
Breitbandausbau (Bild: Shutterstock/Kirill__M)

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Konsultationsentwurf für die Regelungen zum VDSL2-Vectoring vorgelegt. Zu diesem dürfen die Telekom und ihre Wettbewerber nun ihre Stellungnahmen abgeben. Am 10. Dezember findet dann eine öffentliche, mündliche Verhandlung statt.

Das Ringen zwischen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das VDSL2-Vectoring geht in die nächste Runde. Die Bundesnetzagentur hat heute einen Beratungsentwurf für eine Regelung des Bereichs vorgelegt. Aber wie bei Kompromissvorschlägen meist üblich, sind beide Seiten nicht wirklich damit zufrieden.

VDSL - wie hier im Bild von der Telekom -  kommt auf Übertragungsraten von 25 bis 50 MBit/s, VDSL2 schafft sogar bis zu 100 MBit/s (Bild: DTAG).
VDSL – wie hier im Bild von der Telekom – kommt auf Übertragungsraten von 25 bis 50 MBit/s, VDSL2 schafft sogar bis zu 100 MBit/s (Bild: DTAG).

In der Debatte geht es vor allem um den Zugang zum sogenannten Hauptverteiler. Der ist wichtig, weil Vectoring DSL zwar deutlich schneller macht, aber die Entfernung, über die das möglich ist, recht beschränkt ist. Während die Wettbewerber fürchten, die Telekom könnte sie hier vom Geschäft ausschließen beziehungsweise ihre Ausbaupläne so gestalten, dass Wettbewerber ausgebremst werden, argumentiert die Telekom, dass sie die Hauptlast des Netzausbaus trägt und sie selbst betreffenden wirtschaftlichen Überlegungen folgend ausbauen muss – nicht dem Bedarf der Wettbewerber folgend.

Mit ihrem Kompromissvorschlag folgt die Bundesnetzagentur im Wesentlichen den Vorstellungen, die sie auch schon bei der ersten Vectoring-Entscheidung 2013 formuliert hat. Tenor ist es wieder, eine Art Rennen um die Ausbaumöglichkeiten zu fördern, um so den Netzausbau insgesamt voranzubringen. Die Kritik daran wird daher dieselbe sein wie schon 2013: Dass sich nämlich die Beteiligten – beziehungsweise die Telekom – die Rosinen herauspicken und dann die Verbraucher – respektive die Mitbewerber – in die Röhre gucken.

VDSL-Vectoring_Telekom
Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)

Grundsätzlich muss die Telekom dem Entwurf zufolge den Mitbewerbern “vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss am Hauptverteiler“ gewähren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zudem muss die Telekom an jedem Zugangspunkt nur einem Unternehmen Zugang gewähren. Fragen für einen Zugangspunkt mehrere an, erhält ihn dasjenige, das als erstes nachfragt. Allerdings muss es gleichzeitig mit der Anfrage konkrete Ausbaupläne vorlegen, die in den kommenden zwölf Monaten umzusetzen sind. Sich erst einmal alles zu reservieren und dann nach Gutdünken auszubauen, ist also nicht möglich. Hier bleibt die Bundesnetzagentur ihrer Linie treu, den Ausbau durch regulatorische Maßnahmen beschleunigen zu wollen.

Ein Zugeständnis an die Telekom, die in der Vergangenheit gedroht hatte, ihre Ausbaupläne zurückzufahren, ist es, dass dem aktuellen Vorschlag zufolge, der Konzern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler verweigern kann, falls sie dort ihre Anschlüsse selbst mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. Ausnahme: Ein Wettbewerber hat sich in dem Gebiet bisher „in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern, den grauen Schaltkästen am Straßenrand, und damit flächendeckender als die Telekom engagiert“. Dann kann er die Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen – vorausgesetzt, er hat bis Ende Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage vorgelegt.

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