Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung: scharfe Kritik von allen Seiten

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Datenschutz (Bild: Shutterstock/alphaspirit)

Das Bundeskabinett hat heute einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. In ihm werden eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten geregelt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten und trägt laut Bundesregierung dazu bei, Deutschland sicherer zu machen. Die Speicherung von Verkehrsdaten sei zur effektiven Strafverfolgung schwerster Straftaten notwendig. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs würden eingehalten.

Bei Verbänden aus der Informationstechnologie sowie Organisationen im Bereich Datenschutz stößt der Entwurf jedoch auf heftige Ablehnung. Der eco-Verband spricht ihm den “nötigen technischen Sachverstand” ab und laut Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat die “Regierung nicht dazugelernt”. Das sieht auch der AK Vorrat so, der der Bundesregierung “unerträgliche Lernresistenz” bei Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorwirft. Die Digitale Gesellschaft unterstellt der Bundesregierung eine “Überrumpelungstaktik”, die ihrer Ansicht nach aufgrund der “Begründungsschwäche” des Entwurfs auch erforderlich sei und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, dem Entwurf eine deutliche Absage zu erteilen.

Kritik an der Vorratsdatenspeicherung kommt auch von Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim eco-Verband (Bild: eco)
Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim eco-Verband (Bild: eco)

Nach Auffassung des eco–Verbands hält zudem der Gesetzesentwurf in “viele technische und rechtliche Fragen auf und könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten“. Der Verband widerspricht damit der Bundesregierung ganz deutlich. “Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert”, wird Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht bei dem Verband, in einer Mitteilung zitiert. Seiner Ansicht nach werden den Gesetzestext, die betroffenen Unternehmen nicht umsetzen können.

Das sieht Oliver Grün, Präsident des BITMi, ähnlich: “Der deutsche IT-Mittelstand wird mit diesem Gesetzesentwurf geschädigt. Die Auflagen zur Speicherung der Daten gehen viel zu weit, betreffen nicht nur kleine und mittlere IT-Unternehmen, sondern unter Umständen sogar Privatpersonen. Haftungspflichten und die Vorschrift von organisatorischen und technischen Maßnahmen sind alle mit enormen Kosten verbunden, deren Erstattung fragwürdig ist. Denn sie können nur auf Antrag erstattet werden, wenn die Bundesnetzagentur zustimmt. Gleichzeitig können die Maßnahmen jederzeit vom Staat als nicht ausreichend eingestuft werden und mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.”

Kritik an der Vorratsdatenspeicherung kommt auch von Oliver Grün, Präsident des BITMi (Bild: BITMi).
Oliver Grün, Präsident des BITMi (Bild: BITMi)

Außerdem bezeichnet Grün das Vorgehen der Bundesregierung in der Sache insgesamt als “zweifelhaft”. Er bemängelt insbesondere die ungewöhnliche Eile und die mangelnde Beteiligung von Verbänden. “Der IT-Mittelstand wird alleine gelassen im Kampf mit den Konsequenzen eines unausgegorenen, überstürzten Gesetzes. Ein solches Gesetz ohne die übliche öffentliche Beteiligung durchzuziehen, ist unpartnerschaftlich”, so Grün weiter, dessen Verband über 1200 IT-Unternehmen vertritt.

Auch bei Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen wie dem Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) stößt der Entwurf auf Kritik. Im Gegensatz zur Bundesregierung bezweifelt er die Einhaltung der Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof vehement. Laut Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat “vergreifen sich die Minister Maas und de Maizière mit Unterstützung von Frau Merkel in einem Akt unerträglicher Lernresistenz erneut an den Grundrechten der gesamten Bevölkerung.”

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Logo (Bild: AK Vorrat)

Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat schließt sich mit der Frage “Warum diese Eile?”, dem BITMi-Vorstand Grün an. “Anscheinend fürchtet die Bundesregierung die inhaltliche Auseinandersetzung zum Thema, weil sie weiß, dass das Vorhaben weder erforderlich noch zweckdienlich, und schon gar nicht verhältnismäßig ist”, so Gabelmann.

“Mit dem heute eilends herbeigeführten Kabinettsbeschluss unterstreicht die Bundesregierung noch einmal ihren Willen, eine öffentliche Debatte über die Vorratsdatenspeicherung gar nicht erst aufkommen zu lassen“, findet auch die Digitale Gesellschaft. Deren politischer Referent Volker Tripp wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: “Diese Überrumpelungstaktik ist angesichts der Begründungsschwäche des Vorhabens wenig verwunderlich und angesichts seiner Grundrechtswidrigkeit verheerend. Zudem werden schon jetzt Forderungen nach einer Verschärfung des Gesetzes laut.”

Der Verein weist zudem darauf hin, dass Belege für die Wirksamkeit bei der angestrebten Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten – die als eine Rechtfertigung für die weitreichenden Grundrechtseingriffe herangezogen wird – nicht geliefert werden. Schließlich verletze der Entwurf aufgrund zahlreicher anderer Fehler auch deutsche und europäische Grundrechte. Konkret werden der unzureichende Schutz von Berufsgeheimnisträgern sowie der Straftatbestand der Datenhehlerei genannt, der vor allem Journalisten und Whistleblower gefährde.

Digitale Gesellschaft Logo (Grafik: Digitale Gesellschaft)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hält die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ebenfalls für einen “besonders schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre.” Selbst eine begrenzte Speicherdauer von vier Wochen ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung gruppenbezogener Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe. Die Bundesregierung bleibe mit ihrem Gesetzentwurf den Nachweis jedoch schuldig, dass diese Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind. Die seit zehn Jahren bestehende Einrichtung tritt als unabhängiger, gemeinnütziger Verein auf. Sie wird aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert.

Das Institut weiter: “Mit Ausnahme weniger Deliktsformen liegen die Aufklärungsquoten für die in dem Katalog des Gesetzentwurfes aufgelisteten Straftaten über 80 oder gar 90 Prozent. Es bleibt daher zu belegen, dass für die Bekämpfung schwerster Kriminalität nicht bereits heute effektive und deutlich mildere Mittel zur Verfügung stehen als die Speicherung von Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung.” Offen bleibe auch die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung in der nun vorgeschlagenen Form überhaupt das geeignete Mittel ist, um die beklagten Ermittlungslücken zu schließen.

Bis auf das Institut für Menschenrechte appellieren alle Kritiker an die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, denen der Gesetzesentwurf nun zur Entscheidung vorgelegt wird, sich gründlich mit den möglichen Folgen zu beschäftigen und den Entwurf abzulehnen. Sie drängen dabei auch darauf, dass die Entscheidung nicht aus Fraktionstreue zugunsten des Entwurfs ausfallen sollte – dafür sei das geplante Gesetz für die Gesellschaft zu wichtig.

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