Blockaden illegaler Videostreamingportale erweisen sich im Kampf gegen Piraterie als ineffektiv

Politik
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Sperren und Schließen illegaler Filesharing- respektive Videostreaming-Websites hat langfristig praktisch keinen Effekt auf den Umfang von Musik- und Videopiraterie. Das ist das Ergebnis einer Studie des Joint Research Center der Europäischen Union. Wie es darin heißt, bringen derartige Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts zwar “bedeutende aber [nur] kurzzeitige” Rückgänge der Piraterieaktivität”.

eu-flagge (Bild: EU)

Die Studienautoren Luis Aguiar, Jörg Claussen und Christian Peukert analysierten für ihre Untersuchung die Folgen der 2011 erzwungenen Schließung des damals beliebten deutschen Videostreamingportals Kino.to. Seit dessen Gründung im Jahr 2008 entwickelte sich das Streamingverzeichnis zu einer der Hauptquellen für illegal ins Internet hochgeladene Serien und Filme. Die Betreiber sollen mithilfe von Werbung sowie einem kostenpflichtigen Premium-Angebot über 2,9 Millionen Dollar eingenommen haben.

Laut der EU-Studie hatte die prompte und wirksame Schließung des Angebots durch die deutsche Polizei jedoch lediglich einen minimalen Effekt auf den Markt für gesetzeswidrige Videoinhalte. Durch die Analyse der Clickstream-Daten von über 5000 Internetnutzern in drei Ländern ermittelten die Forscher, dass diese Anwender “kaum Schwierigkeiten” hatten, zu einem anderen Portal zu wechseln.

“Die Schließung von Kino.to resultierte in einer noch stärker fragmentierten Struktur des Marktes für unlizenziertes Filmstreaming. Dies könnte ein zukünftiges Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden entweder teurer machen – da es keine einzelne dominierende Plattform mehr zu schließen gibt – oder weniger effizient als wenn nur eine einzige Website Ziel der Ermittlungen ist”, heißt es in der Studie. Anders ausgedrückt: Wenn eine Pirateriewebsite geschlossen wurde, entstanden an ihrer Stelle gleich mehrere neue.

In einigen Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien, wurden in den vergangenen Jahren die Urhebergesetze verschärft und mehrere Gerichtsprozesse zur Schließung von Websites ausgefochten. Ein Verfahren vor dem britischen High Court gegen die wohl berüchtigste Piraterie-Site The Pirate Bay endete damit, dass die führenden Internet-Provider Großbritanniens den Zugang zu dem Torrent-Tracker sperren mussten. Doch auch das hatte nur einen geringfügigen Effekt auf den Traffic der Website, die Alexa zufolge immer noch zu den 500 meistbesuchten Websites weltweit gehört.

Die EU-Studie bemerkt bezüglich der Schließung von Kino.to ebenso, dass andere Sites die dadurch entstandene Lücke schnell wieder geschlossen hätten. “Durch die zügige Entstehung neuer urheberrechtsverletzender Plattformen konnte sich der Pirateriemarkt für Filmstreaming schnell wieder von dem Eingriff erholen.”

Des Weiteren verweisen die Studienautoren darauf, dass nach dem Ende von Kino.to lediglich 2,5 Prozent der Anwender zu lizenzierten Videoplattformen gewechselt seien. Doch nur so würde sich eine Schließung für die Rechteinhaber auch lohnen. Sie könnten keine positiven Effekte erwarten, wenn die Anwender weiterhin nicht bereit seien, für eine lizenzierte Variante ihrer Produkte zu bezahlen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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