Bitkom meldet 16,1 Millionen elektronische Steuererklärungen in Deutschland

Politik
Elster Bitkom (Bildkollektion: ITespresso.de)

Das geht aus Zahlen hervor, die Bitkom von der deutschen Finanzverwaltungen erhalten hat. Demnach betrug die Steigerung im letzten Jahr 6 Prozent. In den Vorjahren war die Zunahme sogar noch größer. 2011 registrierten die Finanzämter erst 9,5 Millionen Einkommensteuererklärungen über Elster.

Die Bundesbürger haben den Papiertiger in den Finanzämtern bekämpft, aber noch nicht ganz besiegt: Die Menge der Online-Steuererklärungen per Elster ist weiter gestiegen. Zahlen der deutschen Finanzbehörden, die der Branchenverband Bitkom erhalten hat, zeigen ein sechsprozentiges Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 2013 hat sich die Zahl der Elster-Nutzung auf 16,1 Millionen abgegebenen Einkommensteuererklärungen erhöht. Die Zahl der Nutzer ist in den letzten 11 Jahren kontinuierlich gestiegen. Vor allem in den letzten Jahren haben die Finanzämter deutlich mehr elektronische Steuererklärungen erfasst. 2011 betrug sie erst 9,5 Millionen.

Elster 2013 (Bild: Bitkom)
Statistiken zeigen: Die Elektronische Lohnsteuereteuererklärung (Elster) wid immer beliebter (Bild: Bitkom).

Für Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder ist die elektronische Steuererklärung “eine Erfolgsgeschichte”. Das steigende Interesse führt Rohleder auf die Anstrengungen der Finanzverwaltung zurück, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung ab 2014 für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu sorgen. Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Dazu zählen auch Informationen, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben wie Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten oder elektronische Spendenbescheinigungen.

Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im Elster-Online-Portal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte wie seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.

Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31. Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat bis Jahresende Zeit.

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