Start-up-Vertreter sehen Mindestlohngesetz als Karrierebremse

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Bundesverband Deutsche Startups e.v. (Bild: Bundesverband Deutsche Startups e.v.)

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V hat das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit seiner Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) als Belastung für die Gründerszene kritisiert. Der Verband bemängelt, dass der versprochene Bürokratieabbau nicht verwirklicht wurde. Außerdem sieht er die von ihm vertretenen Jungunternehmen durch die seit 1. Januar geltenden Regelungen dadurch benachteiligt, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen in der IT-Branche nicht gerecht werden.

Bundesverband Deutsche Startups e.v. (Bild: Bundesverband Deutsche Startups e.v.)
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V hat das Mindestlohngesetz (MiLoG) als Karrierebremse bemängelt (Bild: Bundesverband Deutsche Startups e.v.)

“Praktikanten in Start-ups sind die Auszubildenden der digitalen Wirtschaft. Unsere Hochschulen bereiten unsere Studenten nicht auf Berufsbilder in der digitalen Wirtschaft vor, nicht einmal theoretisch. Dieses Defizit kompensierten bislang erfolgreich die Start-ups”, so Verbandsvorsitzender Florian Nöll in einer Pressemitteilung. Durch den neuen Mindestlohn werde dieser Karriereweg verbaut. “Viele Start-ups können es sich schlichtweg nicht leisten, den Mindestlohn zu zahlen. Leidtragender ist die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft, der die digitalen Vordenker ausgehen”, so Nöll weiter.

Ausbeutung von Praktikanten, der das Mindestlohngesetz auch vorbeugen soll, sieht der Verband in der von ihm vertretenen Klientel nicht gegeben. Wie die von ihm selbst herausgegebene Studie “Deutscher Startup Monitor 2014” zeige, seien Start-ups besonders mitarbeiterfreundlich. Als Belege führt der Verband die Tatsachen an, dass 38 Prozent der jungen Unternehmen der Studie zufolge ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, 65 Prozent ermöglichen das Arbeiten im Home Office und 88 Prozent bieten flexible Arbeitszeiten.

Von den Neuregelungen betroffen seien 100 Prozent der Start-ups. Sie beschäftigten sich jetzt alle mit der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. “Unternehmensgründer leiden heute schon unter der Bürokratie in Deutschland. Wir brauchen weniger Bürokratie statt einer neuen Verordnung, die unseren modernen und mitarbeiterfreundlichen Arbeitsmodellen ein Korsett anlegt”, so Nöll weiter.

Im Dezember hatte das Bundeskabinett in dem Papier “Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie” (PDF), auch einen umfassenden Bürokratieabbau für die Gründerszene beschlossen. Dort heißt es: “Gründerinnen und Gründer sollen sich auf ihr Geschäftskonzept konzentrieren und nicht mit Formularen und Behörden unnötig Zeit verschwenden. […] Gründer sollen in den ersten drei Jahren grundsätzlich von Berichts- und Informationspflichten befreit werden.”

Mit der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung rolle nun jedoch eine “Bürokratielawine” über die deutsche Start-up-Szene hinweg, so der Verband. “Wer im Dezember einen umfassenden Bürokratieabbau ankündigt und im Januar ein Bürokratiemonster in die Welt setzt, der lässt Zweifel an seiner Ernsthaftigkeit zu”, so Nöll.

Den Bedarf an effizienter Bearbeitung der neuen Anforderungen haben auch mehrere Unternehmen schon erkannt. Sie bieten Firmen, die Personen nach dem Mindestlohngesetzt beschäftigen, unterschiedliche Software an, um den Aufwand zu reduzieren und Arbeitschritte zu automatisieren. Zu den Anbietern gehören etwa Reiner SCT, dass seine Angebopte zur Zeiterfassung und Zugangskontrolle um entsprechende Module erweitert hat, das Dortmunder Unternehmen Virtic, dass Möglichkeiten bietet, mdie Arbeitszeit mit Smartphone, Handy und via Web zu ermitteln und zu erfassen oder auch 123erfasst.de, das eine App zur mobilen Aufzeichnung sowie eine Online-Datenbank anbietet, in der alle Infos gespeichert werden.

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