Neuer Anlauf: Microsoft will Zugriff von US-Behörden auf Rechenzentren in Irland unterbinden

CloudPolitikÜberwachung
Microsoft (Bild: Microsoft)

Microsoft wehrt sich weiter gegen den Zugriff von US-Behörden aufs eine Rechenzentren in Irland. Der Konzern hat dazu jetzt bei einem US-Berufungsgericht eine Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl eingereicht, mit dem die Herausgabe von E-Mails eines Microsoft-Kunden erzwungen werden soll. Es ist der zweite Versuch des Softwarekonzerns, den auf dem Stored Communications Act basierenden Beschluss eines New Yorker Richters anzufechten.

Microsoft Logo (Bild: Microsoft)

Bei ersten Mal hatte Microsoft die extraterritoriale Anwendung des Gesetzes mit dem Aufbrechen der Türen des Rechenzentrums in der irischen Hauptstadt Dublin verglichen. Diesen Vergleich hatten die US-Behörden jedoch mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass bei der “Durchsuchung” Beamte das Gelände in Dublin gar nicht betreten würden.

Die zweite Beschwerde argumentiert nun trotz des glücklosen ersten Versuchs wieder mit einem Vergleich. “Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Beamte der lokalen Stadtpolizei ermitteln bei der Deutschen Bank in Frankfurt wegen der angeblichen Weitergabe von Informationen an die Presse. Sie legen einen Durchsuchungsbefehl vor, um private Briefe eines Reporters der New York Times zu beschlagnahmen, die in einem Schließfach der Filiale der Deutschen Bank in Manhattan liegen. Die Bank kommt dem Beschluss nach und weist den Manager der New Yorker Filiale an, das Schließfach mit seinem Generalschlüssel zu öffnen, zu durchwühlen und die Briefe an die Stadtpolizei zu faxen”, schreiben Microsofts Anwälte.

Auch in diesem Fall käme es nicht zu einer Durchsuchung auf fremdem Staatsgebiet, da kein deutscher Polizeibeamter in die USA einreisen würde, um das Schließfach zu durchsuchen. Auch hier würde ein Unternehmen lediglich angewiesen, “gespeicherten” Schriftverkehr eines Kunden herauszugeben. Ob sich das Berufungsgericht dieser Sichtweise anschließt oder für deutsche und US-Firmen unterschiedliche Maßstäbe bei der Umsetzung von US-Recht ansetzt, bleibt abzuwarten.

Bisher hatte die Regierung argumentiert, dass die Formulierungen des Stored Communications Act keinen Hinweise darauf enthalten, dass der Kongress die Herausgabe von Daten beschränken wollte, die US-Firmen außerhalb der USA gespeichert haben. Microsoft entgegnet, dass der 1986 verabschiedete Electronic Communications Privacy Act – der Stored Communications Act ist ein Teil dieses US-Gesetzes – keinen Hinweise darauf enthält, dass Ermittler Anbieter anweisen dürfen, in ausländischen Rechenzentren gespeicherte private E-Mails herauszugeben.

Laut Microsofts Chefanwalt Brad Smith muss die Frage geklärt werden, welche Absichten der US-Kongress mit dem Gesetz tatsächlich verfolgte. Smith verweist in dem Zusammenhang auf die Einschätzung der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding, wonach die extraterritoriale Anwendung von US-Recht wahrscheinlich gegen internationales Recht verstößt. “Um internationale Missstimmung zu vermeiden, nehmen Gerichte an, dass Bundesgesetze nicht extraterritorial gelten, außer der Kongress hat dieses Ziel genau erklärt. Der Kongress hat hier keine solchen Absichten ausgedrückt. Dieser wichtige Punkt steht im Zentrum des Falls”, so Smith.

US-IT-Branche verfolgt den Rechtsstreit aufmerksam, kann sein ergebnis doch erhebliche Auswirkungen haben. Zum Beispiel erklärte Michael Vatis, Rechtsvertreter des Providers Verizon, gegenüber der Washington Post: “Wenn die Regierung ihre Position durchsetzen könnte, würde das gewaltige Schäden für im Ausland tätige amerikanische Cloud-Anbieter verursachen.”

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp: Sind Sie ein Fachmann in Sachen Cloud Computing? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen