Patent-Trolle verdienen dreimal soviel mit Patentklagen wie andere Firmen
Sogenannte Non-Practicing-Entities haben zwischen 2010 und 2013 mehr als dreimal soviel Geld mit Patentstreitigkeiten vor Gericht verdient wie reguläre Patentkläger (Practicing Entities). Das geht aus einer Statistik der Anwaltskanzlei Goodwin Procter hervor, die im Rahmen einer Anleitung zur Bekämpfung dieser auch Patent-Trolle genannten Gruppe – bestehend aus Investoren oder Anwälten – veröffentlicht wurde. Diese erwerben in der Regel über Briefkastenfirmen Patente, ohne jemals die zugrunde liegende technische Innovation einzusetzen und haben lediglich das Ziel, bestimmte Firmen zu verklagen. Während die durch Schadenersatz entstandenen mittleren Gewinne für produzierende Firmen zwischen 2010 und 2013 bei 2,5 Millionen Dollar lagen, beliefen sie sich für Patent-Trolle in diesem Zeitraum auf 8,5 Millionen Dollar.
Laut Michael Strapp, Partner der Kanzlei und einer der Autoren des Leitfadens, haben diese unverhältnismäßigen Schadenersatzzusprüche für Patent-Trolle mehrere Ursachen. Zum einen seien sie durch deren wirtschaftliches System bedingt. Dieses bestehe in vielen Fällen darin, zunächst eine “Kriegskasse aufzubauen”, indem Vergleiche mit Dutzenden kleinerer Firmen erzielt werden. Das daraus erwirtschaftete Geld werde dann wiederum für Klagen gegen große Konzerne wie Google und Apple eingesetzt. Diese sind Strapp zufolge eher in der Lage, durch Gerichtsverfahren erlittene Verluste abzufangen als kleinere Unternehmen. Zudem führten derartige Patentprozesse auch zu einem höheren Schadenersatz.
Ein weiterer Faktor, der den Erfolg der Patent-Trolle erklärt, liegt laut Strapp im US-Patentsystem begründet: Dieses ermögliche es den Investoren und Anwälten, zwischen einer Handvoll erfolgversprechender Gerichtsstände zu wählen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Patentklägern nutzten diese auffallend häufig Osttexas und Delaware, um mit ihren Klagen vor Gericht zu ziehen. Strapp zufolge sind die dort ansässigen Richter offenbar der Meinung, dass derartige Gerichtsverfahren die lokale Wirtschaft stärken. Einem Wechsel des Gerichtsstandes verweigerten diese sich daher oftmals.
Ein Urteil des Obersten US-Gerichshofes aus dem vergangenen Juni, laut dem abstrakte Ideen nicht patentierwürdig sind, auch wenn sie softwaregestützt umgesetzt werden, sorgt nach Angaben von Strapp nun zwar zumindest für einen Rückgang ungültiger Softwarepatente. Allerdings kämen ohnehin nur rund fünf Prozent solcher Patentstreitigkeiten auch tatsächlich vor Gericht, da es für viele der Angeklagte erschwinglicher sei, einen Vergleich mit den Klägern anzustreben.
Als solches ist das Geschäftsmodell von Patent-Trollen laut Strapp aber immer noch intakt. Auch reformwillige Patentanwälte könnten daran derzeit nichts ändern. Und trotz einiger “geflickter Stellen” sei das Patentsystem im Grundsatz noch immer nicht funktional.