EuGH gibt Nutzern mehr Rechte an ihren Konsolen

PolitikRecht
wii-u-nintendo

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem Urteil das Umgehen von Schutzmechanismen bei Konsolen unter bestimmten Voraussetzungen für legal erklärt. Nicht erlaubt ist es aber nach wie vor, Schutzmaßnahmen zu umgehen, die verhindern sollen, dass nachgeahmte Videospiele verwendet werden. Das oberste europäische Gericht stärkt damit die Position von Verbrauchern und Unternehmen, die sich durch Hacks Zugriff verschaffen, um dadurch Programme zu installieren, mit denen sie die Funktionalität deutlich erweitern.

wii-u-nintendo

Der Rechtsstreit zwischen der italienischen Firma PC Box und Nintendo hatte an einem Mailänder Gericht seinen Ausgang genommen. Dieses hatte den EuGH um Klärung gebeten, inwieweit Nintendo nach der Richtlinie über die Harmonisierung des Urheberrechts die Umgehung der getroffenen technischen Maßnahmen bekämpfen darf. Mit dem Urteil aus Luxemburg muss das Mailänder Gericht den Fall nun neu beurteilen.

PC Box vertreibt Original-Nintendo-Konsolen mit zusätzlicher Software, die aus Anwendungen unabhängiger Hersteller (sogenannter “Homebrews“) besteht, zu deren Verwendung Komponenten von PC Box installiert werden müssen. Diese umgehen und deaktivieren die vom Hersteller getroffenen technischen Maßnahmen zum Schutz der Konsolen.

Nintendo ist der Auffassung, die Geräte von PC Box bezweckten in erster Linie, die technischen Maßnahmen zum Schutz seiner Spiele zu umgehen. Laut PC Box geht es Nintendo allerdings darum, die Verwendung unabhängiger Software zu verhindern, die keine illegale Kopie von Videospielen sei, sondern es ermöglichen soll, Filme, Videos und MP3-Dateien auf den Konsolen abzuspielen.

Das EuGH hat nun festgestellt, dass der Rechtsschutz nur für technische Maßnahmen gilt, die Handlungen zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder Verbreitung von Werken verhindern oder unterbinden sollen, für die die Genehmigung des Urheberrechts erforderlich ist. Dieser Rechtsschutz müsse allerdings den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Er dürfe daher keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagen, die anderen Zwecken dienen oder einen anderen Nutzen haben.

Die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts geht in dieselbe Richtung wie das Urteil des US Copyright Office von 2010. Das US-Gericht hatte damals erklärt, dass Entsperren des iPhone (Jailbreak) für die Installation beliebiger Software legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Nutzern ist es zudem erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Gleichzeitig erklärte die Behörde auch das Umgehen des Kopierschutzes von DVDs unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen