Zumindest Programme zu installieren, ist einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge legal. Verboten bleibt es jedoch, den Kopierschutz bei urheberrechtlich geschützten Inhalten auszuhebeln. Nintendo unterliegt damit einem italienischen Unternehmen, das seine Konsolen zusammen mit Zusatzsoftware vertreibt.
