Telekom erneut wegen irreführender Verwendung des Begriffs Flatrate abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Deutsche Telekom wegen des LTE-Tarifs Call & Surf Comfort via Funk abgemahnt, “weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht”. Die Organisation sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Der Konzern hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Derzeit bewirbt Telekom bewirbt das Angebot mit “Surfen mit bis zu 100 MBit/s”. Damit will sie vor allem Verbraucher in Gebieten für sich gewinnen, in denen kein DSL verfügbar ist. Sue behaält sich allerdings das Recht vor, die Bandbreite nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens auf 384 KBit/s zu reduzieren. Beim Tarif S für 34,94 Euro im Monat greift die Drosselung beispielsweise bei 10 GByte.
“Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben”, so die Verbraucherzentrale. Sie stört sich vor allem daran, dass die Telekom trotz der Bandbreitenbeschränkung den LTE-Tarif als “Internet Flat” anpreist.
In dieser Hinsicht will der Telekommunikationskonzern Zugeständnisse machen. “Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein”, teilte er am Mittwoch mit. “Wir werden beim Tarif ‘Call & Surf via Funk’ deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen.” Nach eigenen Angaben führt sie derzeit Gespräche mit der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gibt die Telekom allerdings die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht ab, wird ein Gericht über die Zulässigkeit der Drosselungsregelung entscheiden. Da Ende Oktober bereits das Landgericht Köln bei kabelgebundenen DSL-Angeboten gegen die Telekom entschieden hatte wird sie diesen Schritt wohl vermeiden wollen. Als Reaktion auf das Urteil sagte der Konzern zu, Festnetz-Tarife grundsätzlich nicht mehr Flatrate zu nennen, wenn eine Drosselung – oder offiziell “Volumeneinschränkung” – vorgesehen ist. Mobilfunktarife sind davon allerdings nicht berührt.