Google engagiert sich stärker gegen Kinderpornografie

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Google Logo (Grafik: Google)

Google will sich stärker gegen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Web einsetzen. Das kündigte der Konzern am Samstag an. Anlass ist offenbar eine kürzlich vorgelegte Statistik des National Center for Missing and Exploited Children, der zufolge sich die Zahl der gemeldeten Inhalte zwischen 2007 und 2011 auf 17,3 Millionen vervierfacht hat.

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“Seit 2008 nutzen wir die ‘Hashing’-Technologie, um Bilder mit Kinderpornografie zu taggen, was es uns erlaubt, Kopien, die anderswo existieren, zu identifizieren”, schreibt Jacqueline Fuller, Direktorin von Google Giving. Die verschlüsselten “Finderabdrücke” sollen nun in eine Datenbank einfließen, auf die Google Firmen, Strafverfolgern und gemeinnützigen Organisationen Zugriff erlauben will. Sie soll es ermöglichen, die Fotos zu löschen und die Urheber zu ermitteln.

Die Datenbank soll innerhalb eines Jahres ihren Betrieb aufnehmen. Darüber hinaus will Google weitere fünf Millionen Dollar für den Kampf gegen Kinderpornografie bereitstellen. Das Geld soll an Kinderschutzorganisationen und die Internet Watch Foundation sowie Googles eigenen Child Protection Technology Fund gehen.

Der Suchkonzern setzt sich seit 2006 gegen Kinderpornografie ein. Auch andere Technologiefirmen sind in diesem Bereich aktiv. Microsoft hat beispielsweise die PhotoDNA genannte Hashing-Funktion mitentwickelt, die es 2009 dem National Center for Missing and Exploited Children übergab. Auch Facebook setzt diese Technik ein, um zu verhindern, dass Kinderpornografie über das Soziale Netzwerk verteilt wird.

In Deutschland verpflichteten sich die großen Provider 2009, Webseiten mit Kinderpornografie zeitnah zu sperren. Die Liste mit den zu sperrenden Seiten sollte das Bundeskriminalamt pflegen, die Provider nur für die technische Umsetzung der Sperrmaßnahmen verantwortlich sein. Damit kamen sie einem in Vorbereitung befindlichen, als Zugangserschwerungsgesetz bekannt gewordenen Gesetzgebungsverfahren zuvor.

Der vom Bundekabinett vorgelegte Gesetzentwurf wurde vor allem deshalb heftig kritisiert, weil er keine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten vorsah. Das dennoch beschlossene, aber nie angewendete Gesetz, wurde am 1. Dezember 2011 vom Bundestag wieder aufgehoben.

Ob technisch sehr aufwändige und rechtliche meist sehr fragwürdige Sperren der richtige Weg zur Bekämpfung von Kinderpornografie sind, wurde ohnehin öfter angezweifelt. Unter anderem hatte im Zuge der damaligen Diskussion die Initiative White-IT eine Studie vorgelegt, wonach unentgeltliche Tauschbörsen der größte Markt für die Verbreitung von Kinderpornografie sind. Für Fahnder sei es extrem schwierig, diese illegalen Marktplätze mit geschlossenen Benutzergruppen zu betreten. White IT plädierte daher für eine Erweiterung der Strafprozessordnung auf die Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise auf die Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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