Überwachung mittels GPS-Empfänger an Fahrzeugen ist grundsätzlich strafbar

PolitikRechtÜberwachung
Der GCHQ hat offenbar Kunden und Technologien der deutschen Firmen Stellar, Cetel und IABG ausgespäht (Bild: Shutterstock/Brian A ).

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Personen mittels eines GPS-Empfängers durch andere Privatpersonen grundsätzlich strafbar ist. Im Einzelfall ist allerdings eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich. Die kann dann ausnahmsweise ergeben, dass derartige Einsätze von GPS-Empfängern erlaubt sind.

Spionage (Bild: Sutterstock/Les-Scholz)

In dem verhandelten Fall ging es um eine Detektei, die sich im Rahmen ihrer von Privatpersonen erteilten Aufträge GPS-Empfänger benutzte. Sowohl der Betreiber als auch einer seiner Mitarbeiter wurden daraufhin vom Landgericht Mannheim wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Detektive hatten mehrere Aufträge ausgeführt, bei denen im Rahmen von Überwachungen Details zum Berufs- und Privatleben ausgeschnüffelt werden sollten. Den Auftraggebern ging es dabei vorwiegend um wirtschaftliche und private Interessen, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen.

Für ihre Arbeit nutzen die Detektive in großem Umfang GPS-Technik, indem sie einen Empfänger an den Fahrzeugen der zu Überwachenden anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.

Mit diesem Verhalten haben sie sich nach Ansicht des Landgericht Mannheim gleich mehrfach strafbar gemacht – indem sie gegen die Paragrafen 44, 43, 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes verstießen. Gegen das Urteil sind die Angeklagten in Berufung gegangen.

Sie wehrten sich insbesondere dagegen, dass das Mannheimer Gericht keine einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen hatte. Damit waren sie erfolgreich. Das Landgericht muss diese Untersuchung jetzt vornehmen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof eben auch noch einmal betont, dass die Überwachung mittels GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar ist.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen