Geocache-Diebe müssen Schadenersatz leisten

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Das Landgericht Heidelberg hat einen Jäger, der einen Geocache an einen anderen Platz gebracht hat, zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 1000 Euro verurteilt (Aktenzeichen 5 S 61/12). Darauf hat Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke jetzt hingewiesen.

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Auch rund um die ITespresso-Redaktion in München sind Geocacher unterwegs. Wer ihnen den Spaß verdirbt, verstößt gegen das Gesetz – so das Landgericht Heidelberg (Screenshot: ITespresso).

Geocaching ist in zunehmend beliebtes Hobby. Dabei verstecken Teilnehmer sogenannte Caches, meist kleine Plastikdosen, und stellen deren GPS-Koordinaten auf der Plattform ein. Andere Teilnehmer sollen sie finden, was manchmal durch Rätsel erschwert wird, und können sich nach erfolgreicher Suche in einem Logbuch eintragen.

Meist werden zufällige Finder durch eine Aufschrift auf der Dose gebeten, diese nicht von ihrem Platz zu entfernen, um nicht zum Spielverderber zu werden. Jetzt hat diese Bitte nachdrückliche Unterstützung durch ein Urteil des Landgerichts Heidelberg bekommen.

Ein Jäger hatte – anscheinend abseits des normalen Verstecks frei im Wald liegend – einen Geocache gefunden. Diesen hatte er aufgehoben und am Rand eines Waldweges abgelegt, um dem Besitzer das Wiederfinden des seiner Auffassung nach verloren gegangenen Gegenstandes zu erleichtern.

Als der Cache einige Tage später noch immer an der gleichen Stelle lag, nun aber aufgebrochen und der enthaltenen Gegenstände beraubt, brachte der Jäger die Truhe zum Fundbüro. Böse Absichten können ihm also kaum unterstellt werden. Dennoch klagte der Besitzer des Caches auf Schadenersatz.

Vor dem Amtsgericht Heidelberg konnte er sich damit zunächst nicht durchsetzen. Das Landgericht Heidelberg urteilte in dem Berufungsverfahren nun jedoch zu seinen Gunsten und verurteilte den Jäger dazu, Schadenersatz in Höhe von über tausend Euro zu bezahlen. Grund für diese Höhe ist, dass es sich bei dem Cahce nicht um eine beliebige Plastikdose, sondern ausnahmsweise um ein in langwieriger Arbeit handgefertigtes Unikat aus teuren Materialien handelte.

“Die Schatzkiste war nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort, als sie gefunden wurde. Sie war damit besitzlos. Als der Jäger die Kiste aufgehoben hat und vom Standort entfernte, wurde die Sache von ihm in Besitz genommen”, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke das Urteil. Aus der Sache sei somit im gesetzlichen Sinn ein Fund geworden. Dadurch entstehe ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien: Der Jäger habe seine Pflichten als Finder verletzt.

Aus juristischer Sicht hätte er die Fundsache aufbewahren müssen. Solmecke weiter: “Er darf sie nicht wieder aufgeben, etwa durch das Ablegen am Fundort oder an einer anderen Stelle. Es wäre ihm zuzumuten gewesen, die Schatzkiste gleich mit dem Auto zum Fundbüro zu fahren. Seine Pflichtverletzung muss der Beklagte auch vertreten – auch wenn er grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, was hier aber gegeben ist.”

Das Urteil hat nicht nur Folgen für die Geocaching-Szene, sondern gilt im Alltag ganz allgemein: Wer eine Sache findet und sie an sich nimmt, hat als Finder Pflichten zu erfüllen und muss sich aktiv um eine sichere Verwahrung bemühen. Wer den Fund wieder aufgibt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. “Im Grunde genommen reicht es schon aus, einen Fund aufzuheben und wieder fallenzulassen, um die Voraussetzung auf einen Schadensersatzanspruch zu erfüllen”, so Solmecke.

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