Internet-Telefonie zu überwachen ist meistens rechtswidrig

Ob Bundestrojaner, Bayerntrojaner oder sonstige Aushorch-Systeme: Der Antrag des Bundeskriminalamts, ermächtigt zu werden “die Telekommunikation des Endgerätes zu überwachen und aufzuzeichnen”, in diesem Fall genutzte “Personal Computer oder Laptops” zu bespitzeln, ist von der Bundesanwaltschaft nun in einem jetzt veröffentlichten Gutachten als rechtlich unzulässig bezeichnet worden.
Mit dem Papier vom vergangenen Oktober, das die Website “Frag den Staat” nun veröffentlicht hat, ist eine “kleine Anfrage” der SPD im Bundestag zum Thema beantwortet worden. Fehle es an der rechtlich begründeten Handhabe, dann handle es sich um einen juristisch “nicht akzeptablen Einsatz der Quellen-TKÜ”. Bevor die Stellungnahme schließlich veröffentlicht werden konnte, hat sie offenbar noch etliche Stationen in den Behörden durclaufen müssen.

Auch wenn 2014 ein gemeinsamer neuer Bundestrojaner fertig ist, kann er in den meisten Fällen nicht eingesetzt werden. Der Versuch des BKA, sich dazu ermächtigen zu lassen, selbst zu entscheiden “erforderliche Maßnahmen” zu ergreifen, ist damit so gut wie gescheitert.
Im zugrundeliegenden Fall wollten die Kriminalbeamten verschlüsselnde Programme und Services wie Skype, TOR und MSN Messenger aushorchen. Dazu hätte es entweder der Mitwirkung des Providers bedurft, um die Information vor ihrer Verschlüsselung abzufangen oder Mitteln, um schon Tastatur und Bildschirm des Nutzers auszuhorchen – und dazu wiederum der Freigabe durch übergeordnete Behörden. Ist aber keine “Gefahr im Verzug”, darf der Staat nicht in die Privatsphäre eingreifen.