Streit zwischen Microsoft und Softwarebilliger.de geht in die nächste Runde

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Microsoft hat mitgeteilt, dass über den Onlineshop www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben werden. Deshalb warnt das Unternehmen vor dem Kauf von gefälschter Markensoftware auf softwarebilliger.de. Kunden, die vermuten, dass sie Fälschungen erworben haben, fordert Microsoft auf, ihre Computerprogramme auf Echtheit überprüfen zu lassen. Genaue Informationen dazu gibt es unter www.microsoft.de/pid.

Microsoft wirft Softwarebilliger.de vor, lizenzrechtlich nicht einwandfreie Software zu verkaufen.

2011 habe Microsoft erstmals bemerkt, dass über Softwarebilliger.de gefälschte Datenträger mit dem Betriebssystem Microsoft Windows 7 verkauft wurden. Microsoft erwirkte daher beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Shops und stellte Strafantrag gegen dessen Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers in Berlin im August 2011 seien neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschter Datenträger mit Microsoft-Software sichergestellt worden.

Eine Woche nach der Durchsuchung wurde laut Microsoft über die Website erneut ein gefälschter Datenträger mit Windows XP angeboten. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Site, sondern die TYR Holding GmbH, die den Webshop inzwischen übernommen hatte und bis heute betreibt. Gegen sie hat Microsoft im Oktober ebenfalls eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt erwirkt. Außerdem wurde Strafantrag gestellt.

In einer Stellungnahme weist Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYR Holding GmbH, gegenüber ITespresso.de die Vorwürfe als unwahr zurück. Zwar sei es richtig, dass die Betreiber der Marke Softwarebilliger.de einen Rechtstreit mit Microsoft führten und der Konzern eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt erwirkt habe. In deren Rahmen seien bei einer Durchsuchung auch 73 Datenträger beschlagnahmt worden. Diese habe man jedoch zu keinem Zeitpunkt als Fälschungen identifiziert.

“Microsoft wirft uns wie unserem Vorgänger Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vor, da wir mit gebrauchten OEM-Recovery-Datenträgern handeln, welche in Namen und Rechnung des jeweiligen OEM-Partners in den Vertrieb gebracht worden sind. Diese Datenträger enthalten unter anderem auch Microsoft Betriebssysteme und sind somit, so Microsoft, streitgegenständlich. Aufgrund des laufenden Verfahrens halten wir uns mit weiteren Details, das Verfahren betreffend, zurück.”

Ewaldt möchte weiter klarstellen: “Der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern ist laut Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 06.07.2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) ausdrücklich für legal befunden worden. Dieses Urteil wurde am 06.10.2011 (Aktenzeichen: I ZR 6/10) dahingehend bestätigt, dass sogar der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat legal ist. Wir, als seriöses Software-Reseller-Unternehmen, distanzieren uns selbstverständlich vom Handel mit gefälschten Datenträgern und möchten mit aller Klarheit festhalten, dass wir mit Original-Produkten handeln. Die von Microsoft veröffentlichte, verleumderische und rufschädigende Mitteilung lassen wir von unseren Anwälten prüfen.”

(Quelle kleines Bild oben links: Business Software Alliance, Screenshot oben rechts: ITespresso.de).

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