Patentklage gegen deutsche HTC-Verkäufer

Demnach ist die Klage die Folge eines Urteils des Landgerichts Mannheim. Dieses hatte im Februar 2009 in einem Patentstreit zwischen HTC und IPCom letzterem Recht gegeben. Demnach dürfen Smartphones von HTC, die das Patent verletzten, nicht mehr verkauft werden. Da die Geräte aber weiterhin angeboten würden, hab man 100 betroffenen Händlern eine Abmahnung zukommen lassen und sie aufgefordert, den Verkauf der Mobiltelefone bis zum 20. Dezember zu stoppen. Da niemand reagiert haben soll, habe IPCom nun damit begonnen, diese zu verklagen. Bisher seien 30 Händler betroffen. Laut Mannheimer Gerichtsurteil müssten die Angeklagten mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen.
Konkret ging es im Verfahren um ein Patent, das UMTS-Technologien und -Einstellungen beschreibt. HTC ist nach wie vor der Ansicht, dass seine Smartphones dieses Patent nicht verletzen.