Urteil: Prepaid-Anbieter müssen Restguthaben voll zurückzahlen

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Klarmobil wollte nach einer Vertragskündigung zwar das Restguthaben des Kunden zurückzahlen, verlangte jedoch sechs Euro Gebühr dafür. Der Kunde wollte dies nicht bezahlen und bekam dafür noch eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 9,95 Euro.

Die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kundennoch einmal mit 19,95 Euro begleichen. Das Landgericht Kiel entschied nun, dass Mobilfunkanbieter das Restguthaben von Prepaid-Verträgen ohne Gebühr erstatten müssen – sie seien dazu gesetztlich verpflichtet. Auch die mit einer Bearbeitung der Kündigung verbundenen Kosten müsse der Anbieter selbst übernehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte vor allem wegen dieser Extrakosten Klage eingereicht.

Mehrere Klauseln zur finanziellen Abwicklung und eine zu einer Preisänderungsmöglichkeit nur durch Mitteilungen seien nichtig.

Der VZBV hatte sich 19 Mobilfunkunternehmen (Liste hier als PDF) vorgeknöpft und sie seit 2008 abgemahnt oder verklagt. Man habe insgesamt 200 unlautere Klauseln bei den Mobilfunkfirmen entdeckt, erklärt der Schutzverband. Etwa die Hälfte unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, um Gerichte und negative Publicity zu vermeiden.

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