IT-Highlights für 2012

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In einer Pressemitteilung teilte der Bitkom mit, was sich 2012 alles ändern wird. So werden beispielsweise die analogen Satellitensignale abgeschaltet. Fernsehsender übertragen ab kommendem Jahr ihre Programme nur noch digital. Grund ist die bessere Bild- und Tonqualität. Bei der Telekommunikation dürfen die Wartezeiten bei Servicenummern nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon und Internetanschluss nur maximal einen Tag unterbrochen sein, die Rufnummer kann der Kunde mitnehmen. Bei einer Call-by-Call-Abrechnung muss der Preis der Verbindung vor dem Gespräch bekannt gegeben werden.

Schutz vor Kostenfallen im Internet: Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

Start der Die E-Bilanz: Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Allerdings müssen Arbeitnehmer auf die elektronische Steuerkarte noch warten. Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

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