Bundesnetzagentur: Telekom muss Verträge für Zugang zur letzten Meile ändern

»Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf. Nur so trägt er den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung«, erklärte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Demnach soll die Telekom Regelungen in den Vertrag aufnehmen, die die Voraussetzungen für den Zugangsanspruch zur TAL klären. Außerdem soll sie die Informations- und Bereitstellungsfristen straffen, Vertragsstrafen einzuführen und mögliche Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definieren. Einen solchen muss die Telekom an breitbandig nicht oder schlecht erschlossenen Orten aufbauen, was die Erschließung ländlicher Gebiete vereinfacht, da die Anbindung einzelner Kabelverzweiger und die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten entfallen.
»Unsere Vorgaben an den Standardvertrag versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom AG abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen«, so Kurth.
Bis Ende Januar 2011 hat die Telekom nun Zeit, den Vertragstext anzupassen und der Bundesnetzagentur vorzulegen. Werden die Forderungen nicht umgesetzt, kann die Behörde den Vertrag selbst anpassen und für eine Mindestlaufzeit als verbindlich festlegen.