Missbrauch: Händler verzweifeln am deutschen Onlinekäufer

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erklärt mit Hinweis auf eine Umfrage unter 400 Internethändlern, dass etwa 80 Prozent davon über Missbrauchsfälle klagen. Denn per Internet erworbene Waren werden bei Ausnutzung des 14-Tage-Widerrufsrechts im Fernabsatzgesetz häufig zurückgeschickt: etwa jeder siebte Artikel wird so wieder an den Internethändler zurückgesendet.
Gerade »anlassbezogene« Artikel wie Urlaubszelte oder Abendkleider kämen häufigund in schlechtem Zustand wieder zurück. Mehr als ein Drittel der Händler berücksichtigt dies bei der Preiskalkulation – ohne die schwarzen Schafe könnte es noch ein Quentchen günstiger sein.
Schwierig für die Händler ist es, einen Ersatz für die Abnutzung zu verlangen. Und weil der Europäische Gerichtshof die Verbraucherrechte sogar noch stärken wolle und dem Handel keine Möglichkeit für das Einholen von Wertersatz gebe, werden die Preise wohl weiterhin teurer sein als sie sein müssen.