Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

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Seit dem vergangenen August soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Verbraucher besser vor lästigen Werbeanrufen schützen. Einige Unternehmen verstießen aber gegen die neuen Regeln, die Anrufe ohne Einwilligung des Angerufenen ebenso verbieten wie Anrufe mit unterdrückter Nummer. In neun Verfahren verhängte die Bundesnetzagentur daher im Dezember 2009 und im Januar 2010 Strafen von insgesamt einer halben Million Euro. Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen an dem gesetzlichen Verbot sei nicht akzeptabel, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren«, so Kurth weiter. Er appelliere an mit Nachdruck an alle Werbenden, Auftraggeber wie Callcenter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. (Daniel Dubsky)

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