Neue Urteile zur GEZ-Gebühr auf Internet-PCs
Die Urteile zur Gebührenpflicht auf Internet-PCs sind nach wie vor sehr widersprüchlich, so dass es vor allem vom Gericht abhängt, ob gezahlt werden muss oder nicht. Das VG Giessen entschied nun in zwei Fällen dagegen und hob Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf. Computer seien zwar grundsätzlich Rundfunkempfangsgeräte, meinten die Richter, allerdings stelle der Rundfunkempfang nur eine untergeordnete Funktion dar und müsse nachgewiesen werden. Das sei dem HR nicht gelungen.
Die Kläger hatten angegeben, dass sie ihre Rechner nur für den Mailverkehr und die Gestaltung einer Website nutzen und dass der Internet-Zugriff nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Webseiten möglich sei. (Daniel Dubsky)