Ein Macbook für 50 Euro? Schön wär’s
Unglaublich, aber eben nicht wahr: Für sagenhafte 49,95 Euro konnte man scheinbar ein MacBook Air erwerben, welches ja normalerweise ein Vielvielvielfaches kostet. Innerhalb von zwei Stunden wurden daher mehr als sechseinhalbtausend Rechner über die Otto-Homepage verkauft, einige Käufer deckten sich gleich mehrfach ein. Am Ende fanden rund 2500 Online-Kunden Otto richtig gut.
Den Verantwortlichen des Versandhandels standen schnell die Haare zu Berge, denn die Aktion war so in der Tat nicht gemeint: Ein Mitarbeiter sollte eigentlich ein Kombi-Angebot aus Notebook und Notebooktasche zusammenstellen, wie Otto Vorstandschef Hans-Otto Schrader im NDR Radio die Panne im Nachhinein erklärte. Fataler Weise nahm er den Preis der Tasche gleich für das gesamte Paket; die Kunden freuten sich wie sonst nur bei e-Bay – wo Autos und Traumhäuser für einen Euro ja auch schon für Schlagzeilen gesorgt haben.
Sollten die bestellten Notebooks tatsächlich zum versehentlich annoncierten Schleuderpreis an die Kundschaft ausgeliefert werden, würde der Schaden natürlich in die Millionen gehen. Deswegen beruft man sich bei Otto nun darauf, dass die nach gesundem Menschenverstand erkennbar falschen Preise nicht rechtswirksam seien, man ergo die bestellten Artikel nicht ausliefern müsse. Ein Berliner Verbraucherschützer wird in der Süddeutschen Zeitung mit der Einschätzung zitiert, diese Rechtsauffassung ginge in Ordnung, ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen.
Ersatzweise erhalten die gefoppten Schnäppchenjäger nun einen Warengutschein über 100 Euro und die Möglichkeit, eines der begehrten Notebooks vielleicht bei der angekündigten Verlosung zu gewinnen. Immerhin 50 Geräte sind für diesen Zweck vorgesehen. Angesichts der Rechtslage sicher ein faires Angebot. Also müssen wir Otto immer noch gut finden? Vielleicht. Aber das fällt uns auch leicht, weil wir nicht bestellt haben.