Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ
Die Ähnlichkeiten zwischen Facebook und StudiVZ sind offensichtlich, was dem amerikanischen Netzwerk lange egal war. Als man jedoch auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen versuchte, war es eher hinderlich, dass die Kopie bereits bekannter war und mehr Nutzer hatte. Vor dem Landgericht Köln reichte man daher Klage ein und warf StudiVZ vor, nicht nur Optik und Funktionen dreist kopiert, sondern sich dafür sogar am Quellcode des Originals bedient zu haben. Das Gericht wies die Klage jetzt aber ab und erklärte, Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen seien zwar vorhanden, es handele sich aber nicht um eine unlautere Nachahmung. Facebook habe dafür zum Start von StudiVZ im November 2005 auf dem hiesigen Markt nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad gehabt. Damals habe sich das US-Netzwerk nur in englischer Sprache an Studenten in Nordamerika gerichtet. Den Vorwurf, StudiVZ habe den Quellcode von Facebook kopiert, konnte man nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend konkret begründen. Die Übereinstimmungen, so das Gericht in seinem Urteil (PDF), könnten auch darauf zurückzuführen sein, dass die deutschen Seiten in Ahnlehnung an die US-Seiten nachprogrammiert wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, StudiVZ kann beim Oberlandesgericht Köln Berufung einlegen. (Daniel Dubsky)