Haftstrafe für Handel mit gefälschten Windows-CDs

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Microsoft zufolge hatte der nürnberger Händler über 8500 CDs mit Windows XP in Russland pressen lassen und diese an seinen münchner Kollegen verkauft, der dann gebrauchte Echtheitszertifikate beilegte, die er zuvor mit Messer und Fön von gebrauchten Rechnern entfernt hatte. Die XP-CDs verkaufte man dann für das fünffache des Einkaufspreise – im August 2006 erhielt Microsoft erste Hinweise auf die Produktfälschungen und schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Am 25. März 2009 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg die beiden Händler wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von anderthalb Jahren und zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 3000 Euro. Zuvor hatte Microsoft schon einen Zivilprozess gegen die beiden angestrengt und bekam Schadensersatz zugesprochen. Der münchner Händler muss dem Software-Konzern zufolge 750 000 Euro zahlen, beim nürnberger Händler spricht man nur von einer Zahlung »im sechsstelligen Bereich«. (Daniel Dubsky)

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