BKA-Gesetz: Bundesrat genehmigt Online-Durchsuchung
Der Bundesrat stimmte mit einer sehr knappen Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen für das Gesetz, das ab dem 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Das BKA darf damit Online-Durchsuchungen auf Computern durchführen, Telefone überwachen und Verdächtige in deren Wohnungen filmen und abhören. Auch Ärzte, Journalisten und Anwälte dürfen überwacht werden.
Allerdings ist für diese Maßnahmen die Erlaubnis eines Richters erforderlich. Die Regelung, dass bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Anordnung gehandelt werden darf, wurde gestrichen. Ein Richter muss außerdem festlegen, welche der ermittelten Daten zum Kernbereich der Privatsphäre gehören und deswegen nicht untersucht werden dürfen.
Die Landesregierungen mit Beteiligung von FDP, der Grünen und Linken enthielten sich, da Sie das Gesetzt für verfassungswidrig halten. (Christian Lanzerath)