Urteil: CCC hat Wahlstift nicht geknackt
Ende 2007 hatte der CCC erklärt, man hätte die Basistechnologie des digitalen Wahlstifts gehackt, der bei der Wahl in Hamburg zum Einsatz kommen sollte. Das darf man nun nach einem Urteil des Landgerichts Hagen nicht mehr (Urt. v. 30.10.2008 – Az.: 6 O 84/08). Die Meinungsfreiheit decke nicht diese nachweislich unwahre Behauptungen ab, stellte das Gericht fest. Die Entwickler des Wahlstiftes dürfen zu Recht gegen solche Falschmeldungen vorgehen.
Das Gericht entschied aber auch, dass die Hacker weiter behaupten dürfen, dass das elektronische Stift-Wahlsystem angegriffen werden kann. In dem Verfahren stellten die Profi-Hacker ausreichend Beweise vor, dass der betroffene elektronische Wahlhelfer prinzipielle Sicherheitslücken aufweist. Der Hauptkritikpunkt der digitalen Bürgerrechtler, dass das gezeigte Wahlsystem für den Wähler intransparent bleibt, bleibt bestehen. Eine Stimmen-Nachzählung mit Laien zur demokratischen Kontrolle der elektronischen Wahlergebnisse ist aber weiterhin nicht möglich. (Martin Bobowsky)