Positives GEZ-Urteil: Finger weg vom Internet-Computer
Das Verwaltungsgericht Münster hat ein Herz für Selbständige und Firmen: Wer einen Online-Rechner besitzt, muss deshalb noch lange nicht Rundfunkgebühren zahlen. Würde der reine Besitz eines internetfähigen Computers mit der Monatsabgabe von 5,52 Euro belegt, wäre das eine Strafsteuer. Aus dem bloßen Vorhandensein solcher Computer im Büro oder Homeoffice dürfe nicht automatisch auf Rundfunkempfang geschlossen werden, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 7 K 1473/07). Ähnlich hatte vor ein paar Wochen schon der IT-Branchenverband Bitkom argumentiert.
Die Richter warfen der Gebühreneinzugszentrale vor, den Bescheid zugestellt zu haben, ohne je die tatsächliche Mediennutzung geprüft oder bewiesen zu haben. Ein Tiefschlag für die Drückerkolonnen, die ja gerne von frei erdachten Annahmen ausgehen, um ihre Quote zu schreiben. Ein richtungsweisendes Urteil? Jein, denn die deutschen Gerichte entscheiden uneinheitlich, so dass es bei diesem leidigen Thema noch längst keine dominante Rechtsauffassung gibt. Auch ist die Entscheidung von Gestern noch nicht rechtskräftig, da die Frist für einen Einspruch nun läuft. Das Urteil wäre zumindest ein Indiz dafür, dass die GEZ-Eintreiber nicht so ohne weiteres die Computer in Sippenhaft nehmen können. (rm)