Der britische Weg in die Informanten-Gesellschaft

Allgemein

In Großbritannien ist eine “erweiterte” Abfrage polizeilicher Daten üblich bei Berufsgruppen, die mit Kindern oder behinderten Erwachsenen zu tun haben. Sie können jede Art zusätzlicher Informationen enthalten, wie es dem lokalen Polizeibeamten gefällt. Diese Prozedur beraubte den stellvertretenden Schulleiter John Pinnington seiner beruflichen Zukunft. Er wurde entlassen, da vor Jahren Missbrauchsvorwürfe gegen ihn erhoben wurden. Es waren zwar nur Beschuldigungen gewesen, nicht einmal ein ernsthafter Verdacht. Dennoch wurden sie in die Datenbank aufgenommen und dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Pinnington klagte dagegen, weil die Beschuldigungen – vor Jahren von einem autistischen Kind geäußert – grundlos und offenkundig haltlos seien und daher nicht hätten übermittelt werden dürfen. Die Polizei selbst hatte die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Es gab keine Anklage, kein Urteil, keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Das Gericht befand nun, die Polizei handle nicht gesetzwidrig, wenn sie bloße Anschuldigungen weitergebe. Und künftige Arbeitgeber “sollten Kenntnis haben” über Anschuldigungen, wie dünn oder haltlos sie auch seien.

Das Grundsatzurteil kann eine Lawine von effektiven Berufsverboten auslösen. Anwalt Chris Saltrese sieht in dieser Praxis ein “perfektes Beispiel für Orwell’sches Doppelsprech”. The Register erinnert es an die “Informanten-Gesellschaft” à la DDR oder Sowjetunion. Mick Brooks vom britischen Verband der Schulleiter:

“Wir glauben, dass dieses rückschrittliche Vorgehen einfach mehr Lehrer und andere Berufsgruppen dem Risiko bösartiger und falscher Anschuldigungen aussetzt.”

(bk)

The Register

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