Pornos und Musik – neue Abmahnwelle rollt an
Auf Medienrecht spezialisierte Anwälte dürfen sich darüber freuen, dass sie noch mehr zu tun bekommen. Die GGR Rechtsanwälte tun ihre Freude gleich mit einer Presseerklärung kund und weisen im Klartext auf die “fragwürdige Vorgehensweise von Abmahnkanzleien” hin. Man solle keinesfalls die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegten Unterlassungserklärungen unterschreiben, sondern sich nicht einschüchtern lassen und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen:
“Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wieder vermehrt im Auftrag der DigiProtect GmbH (Frankfurt) ab. Die DigiProtect GmbH kauft Nutzungsrechte an einzelnen, zum größten Teil drittklassigen Pornoproduktionen sowie einzelner Musikstücke oder Alben auf. Mit Hilfe der Schweizer ‘Antipiracy’ Firma Logistep AG sollen Urheberrechtsverletzungen an diesen ‘Werken’ aufgespürt werden.
In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Porno-Filme über eine Filesharing-/ P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.”
Als Beweis der Urheberrechtsverletzung diene ein einfaches Datenblatt, auf dem die Adresse des Anschlussinhabers, dessen IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberverletzung sowie das urheberrechtlich geschützte Werk aufgeführt werden.
Der besondere Hammer aber ist, was mancher als Drohung oder noch mehr empfinden könnte: “Mit Hinweisen zur Strafbarkeit des Anbietens von pornographischen Filmen soll der Abgemahnte zu schnellen unüberlegten Handlungen verleitet werden.”