Neues Urteil: Doch GEZ-Gebühren auf Internet-PCs

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Hatte vor einer Woche noch das Verwaltungsgericht Koblenz geurteilt, für einen Firmenrechner mit Internet-Anbindung falle keine GEZ-Gebühr an, so sah dies jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach anders. Dort entschied man, ein Freiberufler sei zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Dieser hatte zwar argumentiert, er müsse einen Computer besitzen, da er seine Steueranmeldungen online abgeben muss – es sei verfassungswidrig Computer zu Rundfunkgeräten umzudefinieren. Dem wollte sich das Gericht allerdings nicht anschließen. Der Freiberufler würde ein gebührenpflichtiges Gerät zum Empfang
bereithalten und müsse daher zahlen, so das Urteil (PDF). Verfassungswidrig sei das nicht und die Frage, ob denn der Rechner für den Rundfunkempfang genutzt würde oder nicht, ohne Bedeutung. (Daniel Dubsky)

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