Apple eröffnet die Klon-Kriege

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Vielleicht hatten sie gar nicht glauben wollen, dass ein kleiner Anbieter so etwas wagt. Und auch noch die Gültigkeit der Buchstabenfolgen anzweifelt, mit denen die Lizenzvereinbarung in Apples Verkaufspackungen einfach verbietet, dieses ganz besondere Betriebssystem auf einer anderen Hardware als der ganze besonderen Hardware von Apple einzusetzen.

Die in Kalifornien eingereichte Klage behauptet nun, Psystar habe gegen diese Lizenzvereinbarung verstoßen sowie Warenzeichen und Urheberrechte verletzt. Die ins Feld geschickte Juristentruppe behauptet sogar, die Verbraucher schützen zu wollen, ganz ernsthaft:

“Wie weiter unten vollständiger ausgeführt, hat Psystars Verhalten, indem die Firma sich Apples proprietäre Software und geistiges Eigentum für ihre Zwecke aneignete, den Verbrauchern Schaden zugefügt, indem sie ihnen ein minderwertiges Produkt verkaufte und in einer Weise bewarb, die fälschlicher Weise den Eindruck einer Verbindung zu Apple entstehen ließ.”

Das hört sich nicht eben sehr konkret an, was Jobs’ Mob in Stellung bringt. Befürchten sie, in einem Musterprozess höchstrichterlich belehrt zu werden, dass die oft willkürlichen Bestimmungen in einer EULA eben nicht bindend sind für die Käufer einer Software?

(bk)

The Inquirer UK

PC Magazine

INQ über Mac-Klone

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